Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
MdL
Regierungserklärung zu den Ereignissen in Sebnitz
gehalten auf der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 15. Dezember 2000
Es gilt das gesprochene Wort!
Am 13. Juni 1997, einem Tag mit sonnig-warmem Badewetter, an dem sich zeitweise
ca. 100 Badende - mehrheitlich Kinder und Jugendliche - in dem Becken befanden
... besuchten ca. 300 Badegäste das Schwimmbad, in dem alle Anlagen, also
Innen- und Außenbecken sowie die Sauna, in Betrieb waren.
Joseph Abdulla begab sich gemeinsam mit seiner Schwester Diana Abdulla sowie mit
zwei weiteren Freunden an jenem Tag gegen 14.23 Uhr in das Dr.-Petzold-Bad.
Gemeinsam spielten die Kinder mit Wasserspritzpistolen in dem flachen Bereich
des Beckens. Nach einer Weile entfernte sich Joseph Abdulla von den übrigen
Kindern und verließ das Becken, um von der Liegewiese seine dort abgelegte
Taucherbrille herbeizuholen. Nachdem er zurückgekehrt war, setzte Diana Abdulla
im flachen Wasser ihrem Bruder ihre eigene Taucherbrille auf und die Kinder
begaben sich zu einem Zeitpunkt, zu dem der "Strudel" nicht
eingeschaltet war, zu der runden Badeinsel im Becken. Gegen 14.50 Uhr bewegte
sich Joseph Abdulla, der seine Taucherbrille trug, mit einem aufgeblasenen
Schwimmreifen, an dem er sich festhielt, gemeinsam mit einem anderen Kind in
Richtung zu dem flachen Bereich des Beckens. Dies war der letzte Zeitpunkt, zu
dem Diana Abdulla ihren Bruder lebend gesehen hat.
Das weitere Geschehen ist unklar. Fest steht lediglich, daß der leblose Joseph
Abdulla einige Minuten später von Badegästen aus dem tiefen
Bereich des Beckens gezogen wurde, auf dessen Grund er lag. Seine Taucherbrille
trug er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, der Schwimmreifen war verschwunden.
Eine als Badegast anwesende Frau versuchte gemeinsam mit Diana Abdulla, den
leblosen Joseph Abdulla zu reanimieren.
Der Rettungsdienst traf mehr als eine halbe Stunde nach dem Unglück am Unglücksort
ein.
Die ca. 60 Minuten andauernden Reanimierungsversuche des Notarztes blieben
erfolglos, so daß dieser am Nachmittag des 13. Juni 1997 gegen 16.30 Uhr nur
noch den Tod des Joseph Abdulla feststellen konnte.
Als Folge des Todes ihres Sohnes, der durch die Nachlässigkeit des
Aufsichtspersonals des Schwimmbades verursacht wurde, erlitten die Eltern einen
schweren Schock.
Was ich Ihnen soeben vorgetragen habe, ist eine Schilderung der Ereignisse um
den Tod des kleinen Jungen Joseph Abdulla in Sebnitz am 13. Juni 1997. Diese
Schilderung eines "Unglücks" im Schwimmbad ist nicht meine persönliche
Version und auch nicht die Version der Staatsanwaltschaft. Es ist der
Sachverhalt - fast durchgängig wörtlich -, der von den Anwälten der Eltern
des kleinen Joseph in ihrer Zivilklage gegen die Stadt Sebnitz vorgetragen
wurde, die sie am 13. April 1999 beim Landgericht Dresden einreichten.
Was ist damals im Schwimmbad von Sebnitz wirklich geschehen? War es ein
"Unglück", wie es 1999 die Anwälte vortrugen? Oder hat sich alles
ganz anders abgespielt?
Noch gibt es darauf keine abschließende Antwort der ermittelnden
Staatsanwaltschaft.
Was wir wissen, ist folgendes:
Nach dem Vorfall im Schwimmbad von Sebnitz am 13. Juni 1997 leitete die
Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna, zunächst ein
Todesermittlungsverfahren ein. Am 17. Juni 1997 wurde im Institut für
Rechtsmedizin in der Technischen Universität Dresden eine Obduktion
vorgenommen. Ferner wurden zahlreiche Zeugen - einige davon wiederholt - angehört
sowie die erforderlichen Feststellungen zu den Örtlichkeiten des Schwimmbads,
den Sicherheitsbestimmungen und zu den für deren Einhaltung Verantwortlichen
getroffen.
Die vernommenen Zeugen konnten sich im Wesentlichen zum Geschehen vor dem Tod
des Kindes, zu seiner Auffindung und Bergung äußern, zu Berichten über
angebliche unmittelbare Geschehenszeugen - die nicht verifiziert werden konnten
- sowie zu Berichten über selbstbelastende Äußerungen zweier Zeugen nach der
kirchlichen Beisetzung .
Hinweise auf erwachsene oder strafmündige Täter hatten sich nicht ergeben.
Aufgrund der Aussagen zweier Zeugen, nach denen das Kind vor dem Ertrinken
selbst im Wasser tauchte, betrachtete es die Staatsanwaltschaft als am
wahrscheinlichsten, daß das Kind dabei ertrank. Als nicht ausgeschlossen
erachtete die Staatsanwaltschaft einen von einem anderen Zeugen geschilderten
Geschehensablauf, der ein "Hascherspiel" und ein gegenseitiges Tauchen
zwischen dem Kind und größeren Jungen beobachtet haben wollte. Hieraus und aus
Hinweisen der Mutter des Kindes und ihres Anwalts, die auf Rangeleien oder ein
"Tauchen" oder "Tunken" durch strafunmündige Kinder
hinwiesen, ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte für strafbares Handeln.
Bei der Anhörung der Schwester des kleinen Joseph am 11. August 1997 wiesen die
dabei anwesenden Eltern auf einen rechtsextremen Hintergrund des
angeblichen"Mordkomplotts" hin. Tatsachen dazu teilten sie auch auf
Vorhalt nicht mit. Auch die Schilderung der Tochter, die von der Mutter
niedergeschrieben und bei der Anhörung übergeben worden war, enthielt keine
Hinweise auf Gewaltanwendung oder einen rechtsextremen Hintergrund. Eine
vertiefte Anhörung der Tochter, auch in Anwesenheit der Eltern, ließ die
Mutter nicht zu.
Am 26. August 1997 erhielt das Sächsische Innenministerium von dritter Seite
einen Hinweis, daß die Mutter des Jungen den "Verdacht auf eine vorsätzliche
Tötung aus fremdenfeindlichen und wirtschaftlichen Gründen" geäußert
habe.
Tatsachenangaben, aus denen sich die von der Mutter behaupteten
fremdenfeindlichen und wirtschaftlichen Gründe ergäben, wurden in dem Hinweis
nicht vorgetragen. Die sonstigen Ermittlungen hatten keine Hinweise auf einen
ausländerfeindlichen, rechtsextremen oder wirtschaftlichen Hintergrund ergeben.
Bei ihrer Vernehmung am 19. Dezember 1997 hatte die Mutter ihre Vermutungen über
einen rechtsradikalen Hintergrund nicht wiederholt, schon gar nicht
substantiiert.
Mit Verfügung vom 7. Mai 1998 stellte die Staatsanwaltschaft Dresden,
Zweigstelle Pirna, das Ermittlungsverfahren wegen des Todes des Kindes mangels
zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat ein.
Gegen die Einstellungsverfügung legten die Eltern des Kindes mit Schriftsätzen
ihres Anwalts Bossi vom 3. und 8. Juni 1998 Beschwerde ein. Ein angeblicher
rechtsextremer Hintergrund wurde dabei nicht erwähnt. Die Eltern beanstandeten
die Ergebnisse der Obduktion und beantragten die Einholung eines weiteren
rechtsmedizinischen Gutachtens zur Todesursache.
Die Beschwerde wurde durch Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom 30. Juni
1998 zurückgewiesen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt:
Die Ermittlungsmöglichkeiten seien ausgeschöpft. Ein Drittverschulden werde
ausgeschlossen. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, daß die von den Eltern
Verdächtigten zum Tatzeitpunkt strafunmündig gewesen seien.
Die Eltern machten von der Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe keinen Gebrauch.
Die eingangs zitierte Zivilklage der Eltern gegen die Stadt wurde im Übrigen im
Oktober 1999 mit einem gerichtlichen Vergleich einvernehmlich erledigt.
Erst mit Schreiben vom 23./24. März 2000 wandten sich die Eltern an den
Bundesinnenminister und das Sächsische Staatsministerium für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie. Die Schreiben wurden dem Sächsischen
Justizministerium am 3./5. Mai 2000 zugeleitet. Sie enthielten die darin erwähnten
sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen" nicht.
Das Justizministerium bat daraufhin mit Schreiben vom 10. Mai 2000 den
Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen um Bericht. Es forderte die
Generalstaatsanwaltschaft auf, das Notwendige zu veranlassen, soweit sich aus
den gleich lautenden Schreiben vom 23./24. März 2000 neue Ermittlungsansätze
oder Anhaltspunkte für Straftaten ergeben sollten. Die in den Schreiben vom
23./24. März 2000 enthaltenen Vorwürfe, es sei gegen arzneimittel- und
apothekenrechtliche Vorschriften verstoßen worden, wurden vom Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie überprüft.
Die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste Überprüfung durch die
Staatsanwaltschaft Dresden betraf insgesamt 14 verschiedene
Ermittlungsverfahren. Den verfahrensabschließenden Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft Dresden, insbesondere auch derjenigen im
Todesermittlungsverfahren, trat die Generalstaatsanwaltschaft in vollem Umfang
bei.
In der Folgezeit wurde der Bericht des Generalstaatsanwalts im Sächsischen
Justizministerium geprüft. Kurz vor Abschluss der Überprüfung sandte das Sächsische
Innenministerium mit Schreiben vom 8. August 2000 dem Staatsministerium der
Justiz eine "Fallanalyse", die ihm vom Leiter des Kriminologischen
Forschungsinstituts Niedersachsen e. V., Professor Dr.Christian Pfeiffer, übermittelt
worden war. Beigefügt waren auch die schon in den Schreiben vom 23./24. März
2000 erwähnten sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen".
Daraufhin wurde die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 22. August 2000
um Prüfung gebeten, ob die Ermittlungen in dem Todesermittlungsverfahren wieder
aufzunehmen seien.
Mit Verfügung vom 30. August 2000 wies die Generalstaatsanwaltschaft die
Staatsanwaltschaft Dresden an, die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts
und anderem wieder aufzunehmen.
Nachdem sich aus den sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen",
die der von Prof. Pfeiffer übersandten "Fallanalyse" beigefügt
waren, Anhaltspunkte für ein Tötungsverbrechen ergaben, leitete die
Staatsanwaltschaft Dresden gegen drei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes ein. Am 26. September 2000
beantragte die Staatsanwaltschaft die richterliche Vernehmung von drei Personen,
die nach ihrer vorläufigen Einschätzung als Hauptbelastungszeugen anzusehen
waren.
In dem vom Amtsgericht Dresden auf den 16. Oktober 2000 festgesetzten
Vernehmungstermin konnte nur ein Zeuge vernommen werden. Er
bestätigte den in der sogenannten "eidesstattlichen Versicherung"
geschilderten Sachverhalt. Die beiden anderen Zeugen waren unentschuldigt nicht
erschienen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ das Amtsgericht
Dresden gegen diese beiden Zeugen Vorführungsbefehle. Sie wurden am 21.
November 2000 vollzogen. In ihrer anschließenden richterlichen Vernehmung bestätigten
auch diese Zeugen ihre belastenden Angaben aus den sogenannten
"eidesstattlichen Versicherungen".
Erst aufgrund dieser Angaben bejahte die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr
einen dringenden Tatverdacht wegen gemeinschaftlichen Mordes. Sie beantragte
gegen drei Beschuldigte Haftbefehle. Diese wurden am 22. November 2000 vom
Amtsgericht Dresden erlassen.
Ein Beschuldigter wurde am 21. November 2000 in Sebnitz vorläufig festgenommen;
die beiden anderen am 22. November 2000 in Braunschweig.
Die Beschuldigten bestritten bei ihrer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter
die Tat. Einer der Beschuldigten machte detaillierte Angaben über ein Alibi zum
Tatzeitpunkt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden veranlasste sofort eine Überprüfung des geltend
gemachten Alibis und ordnete die Vernehmung weiterer sowie die nochmalige
Vernehmung der bereits richterlich vernommenen Zeugen an. Bei diesen
Ermittlungen hielt einer der richterlich vernommenen Hauptbelastungszeugen seine
Angaben nicht mehr aufrecht. Außerdem bestätigte sich das von einem der
Beschuldigten angegebene Alibi.
Noch in den Abendstunden des 26. November 2000 wurde von der Staatsanwaltschaft
Dresden deshalb die Aufhebung der Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten wegen
Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes beantragt und die sofortige Freilassung
der drei Inhaftierten angeordnet. Am 27. November 2000 hob das Amtsgericht
Dresden den Haftbefehl gegen die drei Beschuldigten förmlich auf. Im Laufe der
weiteren Ermittlungen stellte sich dann heraus, daß ein Tatverdacht gegen die
drei Beschuldigten nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Die
Staatsanwaltschaft stellte deshalb am 13.12.00 das Verfahren gegen sie ein. Sie
ermittelt weiter gegen unbekannt.
Vom Ermittlungsstab der Staatsanwaltschaft Dresden und der vom Polizeipräsidium
Dresden gegründeten Sonderkommission wurden seit dem 23. November bis zum
gestrigen Tage 230 Personen als Zeugen vernommen. Die Vernehmung von weiteren
rund 50 Personen, die als Zeugen in Betracht kommen könnten, dauert derzeit
noch an. Keiner der bereits vernommenen Zeugen, die sich am 13. 6. 97 in
unmittelbarer Nähe der Stelle befanden, an der Joseph aus dem Wasser gezogen
wurde, haben Beobachtungen gemacht, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
dafür lieferten, daß körperlich auf den kleinen Jungen eingewirkt wurde, die
einen Straftatverdacht begründen könnten.
Die bisherigen Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse für den zunächst
behaupteten "rechtsextremen" Hintergrund des Geschehens erbracht.
Von den Personen, die zum Teil wiederholt gegenüber den Eltern des Kindes unter
der Überschrift "eidesstattliche Versicherung" Erklärungen
unterschrieben hatten, hatten sechs Personen - auch die drei am 16. Oktober und
am 21. November 2000 richterlich vernommenen Zeugen - die drei Beschuldigten
namentlich benannt und Angaben über sogenannte "Rechte" gemacht, die
sich zum Zeitpunkt des Ereignisses am 13. 6. 97 im Bad aufgehalten haben sollen
und die mit dem Tod des Kindes in Verbindung gebracht wurden. Alle Zeugen haben
sich zwischenzeitlich von ihren ursprünglichen Angaben distanziert. Sie haben
eingeräumt, daß sie die Unwahrheit gesagt haben.
Die Ermittlungen haben darüber hinaus ergeben, daß sich zwei der sechs
Hauptbelastungszeugen nachweislich zum Zeitpunkt des Ereignisses
überhaupt nicht im Schwimmbad aufgehalten haben. Alle Zeugen, die gegenüber
den Eltern des Kindes sogenannte "eidesstattliche Versicherungen"
abgegeben haben, haben von den Eltern nach der Abgabe ihrer sogenannten
"eidesstattlichen Versicherungen" Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe
erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwischenzeitlich ein weiteres
rechtsmedizinisches Sachverständigengutachten bei einem rechtsmedizinischen
Institut in Auftrag gegeben, das bisher noch nicht mit der Sache befasst war.
Dieses Gutachten steht noch aus.
Am 29. November 2000 wurde von dem Verteidiger eines der drei Beschuldigten
Anzeige gegen die am 16. Oktober 2000 und am 21. November 2000 richterlich
vernommenen Zeugen und gegen die Mutter des verstorbenen Kindes erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die drei richterlich vernommenen Zeugen
zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen uneidlicher
Falschaussage und gegen die Eltern des kleinen Joseph unter anderem wegen
Verdachts der falschen Verdächtigung eingeleitet.
In dem Verfahren gegen die Eltern wurden am 30. November 2000 auf der Grundlage
einer gerichtlichen Durchsuchungsanordnung die Wohn- und Geschäftsräume
durchsucht. Das dabei sichergestellte und beschlagnahmte umfangreiche Material
wurde am 7. Dezember 2000 im Beisein der nunmehr beschuldigten Eltern, deren
Tochter und eines beauftragten Rechtsanwalts entsiegelt und gesichtet. Die
Auswertung steht noch aus.
Weitere Ermittlungsverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Dresden
eingeleitet im Zusammenhang mit dem Auftreten Rechtsextremer vor dem Grundstück
der Eltern des verstorbenen Kindes und mit Blick auf die Eintragungen im
Internet-Gästebuch der Stadt Sebnitz.
Den Hinweisen, daß Vertreter elektronischer Medien rechtsextremen Jugendlichen
Geld für das Grölen ausländerfeindlicher Sprüche angeboten hätten, ging die
Staatsanwaltschaft nach. Die Hinweise wurden nicht bestätigt.
Soweit zu dem, was wir bisher über den Sachverhalt und den Verfahrensgang sagen
können. Zu diesem Sachverhalt gehört allerdings auch die Rolle, die das
Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. und sein Leiter, Professor
Pfeiffer, im "Fall Sebnitz" spielten. Niemand macht Herrn Pfeiffer zum
alleinigen Sündenbock, wie er vor wenigen Tagen beklagte. Der Umstand, daß bei
derartigen Ereignissen alsbald ein alleiniger verantwortlicher Sündenbock
gesucht wird, ist ja gerade eines der augenscheinlichsten Probleme, das im
"Fall Sebnitz" offenbar wurde. Weder die Presse, noch Herr Pfeiffer,
noch die Familie des kleinen Joseph sind der alleinige Sündenbock. Schon gar
nicht die Einwohner der Stadt Sebnitz oder gar die Ostdeutschen in ihrer
Gesamtheit. Jeder mag selbst beurteilen, wer welchen Anteil an dem
Scherbenhaufen hat, der sich als Ergebnis der zurückliegenden Ereignisse
zwischenzeitlich vor uns auftürmt. Aber Fragen muß sich Professor Pfeiffer
schon stellen lassen - und er müßte sie sich wohl auch selbst stellen. Warum
hat er in seinem Gutachten, von dem er nun sagt, es sei nicht seines, sondern
das Gutachten eines Mitarbeiters, von "neuen beweiserheblichen
eidesstattlichen Versicherungen gesprochen? Dies, obwohl er wissen sollte,, daß
Kinder unter 16 Jahren keine Versicherungen abgegeben können, die die
Beiweiserheblichkeit einer eidesstattlichen Versicherung haben? Warum hat er den
sächsischen Behörden nicht die "Hunderte von Tonbandkassetten mit
Interviews, geführt von der Mutter" weitergeleitet, die er in seinem
Institut - laut seiner Mitteilung in der Süddeutschen Zeitung vom 25. 11. 2000
- gesichtet hat? Er hätte damit wesentlich zur Aufklärung der Sachverhalte
beitragen können.
Stattdessen findet Pfeiffer es im gleichen Zusammenhang
"erschreckend", daß "keine untere Behörde die zuständigen
Ministerien auf den Fall
aufmerksam gemacht" habe? wenn er sich und sein Institut heute als eine Art
Ombusmann bezeichnet, ist er dann keine untere Behörde?
War Pfeiffer wirklich so naiv, sich darauf zu verlassen, daß sein Gutachten
nicht über kurz oder lang in die Öffentlichkeit gelangen und seine
Feststellungen zu "beweiserheblichen eidesstattlichen Versicherungen
"verheerende Wirkungen auslösen könnten? Immerhin hatte er in seinem
Schreiben an den Innenminister selbst auf bereits bestehende Kontakte zum
Spiegel berichtet.
Er muß sich wohl auch fragen lassen, ob er nicht die eine oder andere Kamera,
das eine oder andere Mikrophon besser ausgelassen hätte, nachdem der Fall
bekannt wurde. Die Autorität seines wissenschaftlichen Rufes und seines
Instituts hat seinen Äußerungen und Gutachten ein beachtliches Gewicht
verliehen. Dieses Gewicht hat eine erhebliche Rolle gespielt, als Sebnitz in die
Schlagzeilen geriet.
Die "TAZ" schrieb dazu gestern:
"Pfeiffer muß sich aber ankreiden lassen, daß er sich nur am Anfang
vorsichtig zu der Nazi-Mord-Hypothese äußerte und dann vor laufenden
Kameras seiner Eitelkeit erlag und dem Medientrend zum vorschnellen Urteil nicht
widerstand."
Pfeiffer hat dem vorschnellen Urteil nicht nur nachgegeben. Er hat es aktiv befördert
und ihm auch gleich die rechtfertigende Begründung geliefert.
In der Süddeutschen Zeitung vom 25. 11. wird von ihm die folgende
Interview-Antwort wiedergegeben:
"Wenn ein halb irakischer Junge in einer ostdeutschen Stadt getötet wird, muß
man leider immer extrem gründlich sein, da haben die Warnlampen gefehlt,
vielleicht waren sie sogar unterbewusst ausgeschaltet". Diese Äußerung
eines Wissenschaftlers, der vor wenigen Tagen zum Justizminister in
Niedersachsen berufen wurde, ist ein Skandal. Herr Pfeiffer unterstellt mit ihr,
daß der kleine Josef getötet wurde. Zum zweiten bedient und bestätigt er
damit in unerträglichem Maße das Klischee, derartiges könne eigentlich nur in
Ostdeutschland vorkommen. Und drittens erweckt er den Eindruck, nur wenn ein
"halb irakischer" Junge getötet werde, müsse man mit besonderer
Sorgfalt ermitteln.
Für uns gilt selbstverständlich: Gleichgültig ob ein irakischer, ein
deutscher oder ein türkischer Junge in irgendeinem Schwimmbad in Deutschland zu
Tode kommt: immer muß besonders sorgfältig ermittelt werden und immer muß bei
der Untersuchung der Ursachen extrem gründlich vorgegangen werden.
Herr Pfeiffer wird sich diese Fragen allerdings kaum stellen. Aus Anlaß seiner
Amtsübernahme erklärte er, er würde sich wieder genau so verhalten.
Aus der Geschichte um den angeblich von Neonazis ertränkten Jungen hat er nach
eigenen Bekundungen nichts dazu lernen müssen. Stattdessen bleibt er bei seiner
Kritik an den sächsischen Ermittlungsbehörden.
Ob die verantwortlichen Ermittler 1997/98 gründlich genug waren, ist auch
Gegenstand der jetzt laufenden Untersuchungen. Wir wissen es noch nicht.
Nur Herr Pfeiffer wusste es bereits, als er sein Gutachten übersandte, in dem
den Behörden "Desinteresse, Unprofessionalität und erhebliche
Nachlässigkeit" vorgeworfen wurde. In seinem Interview verstieg er sich zu
der Behauptung, die Mutter des kleinen Josef habe mit ihren ständigen Hinweisen
auf eine mögliche Ermordung des Jungen bei der sächsischen Polizei keine
Chance gehabt.
Seine Begründung: Da hatte sich die Polizei schon festgelegt". Die Mutter
hatte, so Pfeiffer, "auch deshalb keine Chance, weil die Zeugen fehlten. Es
ist erst sehr gelungen, jemanden aufzutreiben, der ihre Version stützt"
All dies sagt ein Wissenschafter, der später die Autorenschaft seines
Gutachtens bestreitet, meint nichts dazu lernen zu müssen und , soweit wir
feststellen können, nie den Versuch gemacht hat, die Berechtigung seiner Vorwürfe
durch Gespräche mit den Verantwortlichen in der sächsischen Regierung oder der
Polizei zu klären.
Der Tod eines kleinen Jungen durch Ertrinken ist immer ein tragisches Ereignis,
ob in Sebnitz oder in der Partnerstadt Montabauer. Der "Fall
Sebnitz", der uns in den zurückliegenden Wochen beschäftigt und auch
erschüttert hat, ist darüber hinaus in beinahe jeder Hinsicht ein
bemerkenswerter Fall:
* Zunächst der Verdacht einer ungeheuerlichen Straftat an einem kleinen Kind.
* der Verdacht, daß die Straftat einen rechtsextremen Hintergrund hatte,
* der Verdacht, daß eine Stadt von 10.000 Einwohnern angeblich wider besseren
Wissens drei Jahre lang schweigt und 300 Menschen bei dieser ungeheuren Tat
weggeschaut haben sollen,
* eine Berichterstattung, die - in Teilen jedenfalls - aus dem Verdacht eine
Tatsache macht,
* eine katastrophale Rufschädigung für eine ganze Stadt, die für die
vermeintliche Tat in Haftung genommen wird,
* ein erschreckendes Aufleben längst überwunden geglaubter Klischees im Verhältnis
Ost-West in Deutschland,
* und dann eine bisher nicht gekanntes Maß an Selbstkritik in den deutschen
Medien.
Die "Bild-Zeitung" erschien am 23. November mit den Schlagzeilen
"Sebnitz.
Neonazis ertränken Kind. Am hellichten Tag im Schwimmbad. Keiner half. Und eine
ganze Stadt hat es totgeschwiegen." Die Schlagzeilen erschienen ohne jede
Relativierung, ohne jedes sonst auch in der Boulevard-Presse übliche
Fragezeichen. Sie besaßen, so der Dresdner Kommunikationswissenschaftler
Professor Wolfgang Donsbach, "alle Elemente, die den Journalismus in
solchen Situationen anspringen ließen". Und sie trafen bei vielen auf
einen "fertigen Bezugsrahmen", auf ein Vorurteil, das mit dem Fall in
besonders eindrucksvoller Weise offenbar wurde: Je östlicher man in Deutschland
kommt, um so rechtsradikaler sind die Leute.
So unwiderstehlich war der Sog dieses Vorurteils, daß selbst die Süddeutsche
Zeitung am 25. 11. mit der Schlagzeile erschien:
"Ein Kind, ertränkt wie eine Katze".
Und am 29. 11. die These verbreitete:
In den alten Ländern bewegen sich die Neonazis am Rande der Gesellschaft und
nicht in deren Mitte, sie bilden eine kriminelle Subkultur, aber keine
massenhafte Jugendkultur. Die existiert im Osten, und daran würde es gar nichts
ändern, wenn der Tod des kleinen Josef keinen politischen Hintergrund haben
sollte". Perfider kann man die Sebnitzer nicht um die Chance einer
Widerlegung des Vorurteils bringen.
Daß die NPD in den Landtagswahlen in Sachsen ebenso scheiterte wie die DVU in
Sachsen Anhalt, Neonazis in Gestalt der Republikaner aber schon in der zweiten
Legislaturperiode im Landtag von Baden-Württemberg -einem der reichsten Länder
Deutschlands - sitzen, ist dem Kommentator keine Erwähnung wert. Ihm kommt es,
ebenso wie Pfeiffer, auf die Bestätigung des Vorurteils an.
Donsbach meint dazu: "Dieser Bezugsrahmen war sogar resistent gegen die
Alltagserfahrung, daß - trotz der statistisch tatsächlich stärkeren
rechtsextremen Tendenzen im Osten - wohl kaum Hunderte von Bürgern einen
Mordfall decken."
Was in den Tagen nach der Veröffentlichung der "Bildzeitung" geschah,
nennt der Kollege Donsbach ein "Lehrstück für Journalismus": Auch
der mangelnden Fragezeichen wegen wurde in nahezu jedem deutschen Medium und in
etlichen ausländischen Medien der Verdacht als Tatsache entgegengenommen und
entsprechend kommentiert. Den Bürgern der Stadt Sebnitz wurde jede
Unschuldsvermutung verweigert. Ganz Ostdeutschland kam in Verruf. Eine dänische
Zeitung schrieb: "Das Böse hat eine Adresse in Ostdeutschland
bekommen."
daß der Ministerpräsident unter solchen Umständen nach Sebnitz fährt, um
sich zu kümmern, sich zu erkundigen, um die Menschen um Mithilfe bei der Aufklärung
des schrecklichen Verdachtes zu bitten und den Sebnitzern einen Teil der Last
abzunehmen, die ihnen plötzlich auferlegt wurde, ist eine Selbstverständlichkeit.
Und wenn ich von den "Sebnitzern" spreche, schließe ich die zu
Unrecht Verdächtigten ebenso ein wie die Familie Kantelberg-Abdulla.
Was in diesen schwierigen Tagen in den Sebnitzern vorgegangen ist, kann niemand
von uns ermessen. Aber wir können mit den Menschen in
Sebnitz dankbar sein für ihren sensiblen und umsichtigen Oberbürgermeister
Mike Ruckh. Er hat bis an die Grenzen seiner und seiner Frau
Leistungskraft das Seine getan, um Niedergeschlagenheit und Resignation nicht zu
groß werden zu lassen. Und, was mindestens genauso
bedeutsam ist: Er hat nach der Wendung der Ereignisse verhindert, daß die
Nachdenklichkeit in unangebrachte Häme- oder gar Triumphgefühle umschlagen
konnte.
Wie nachhaltig rufschädigend der Verlauf der Dinge für Sebnitz war, zeigt auch
das Internet-Gästebuch der Stadt und im Gästebuch des Freistaates Sachsen aus
jenen Tagen. Tausende haben sich dort eingetragen, viele Texte voller Haß und
Ablehnung. So diese keineswegs untypischen Beispiele:
"Ich habe eigentlich gedacht, solche Tiere gibt es nur noch auf dem
Balkan", schreibt dort jemand und meint die Menschen in Ostdeutschland. Er
fährt fort: "Aber offenbar gehört Sachsen und der Rest der DDR auch schon
zum Balkan".
Oder: "Passt mal auf, und das gilt nicht nur den Sebnitzern, sondern den
meisten von euch Ostgoten: Ihr seid nicht Menschen zweiter Klasse, ihr seid überhaupt
keine Menschen."
Richard Schröder hat diese Vorgänge mit der Feststellung kommentiert: "Im
Osten haben wir eine erschreckend verbreitete Ausländerfeindlichkeit zu
beklagen, im Westen kann man eine beachtliche Inländerfeindlichkeit
ausmachen."
Es gab - zum Glück - auch freundliche Worte:
Liebe Bayern, Sachsen, Rheinländer und Fischköpfe, lasst uns doch 10 Jahre
nach unsrer gefeierten Wiedervereinigung nicht so'n Scheiß
daherreden".
Und ein anderer:
"Die Freundlichkeit und Herzlichkeit der hier lebenden Menschen, die
herrliche Landschaft sowie das Flair von Dresden führte dazu, daß ich hier
nicht mehr wegziehen will. Umso mehr erschrecken mich die hasserfüllten, zum
Teil sogar im Nazi-Jargon geführten, Kommentare einiger meiner
Mit-Wessis."
Vor allem aber haben die Bürgerinnen und Bürger ihrer Partnerschaft Montabaur
den Sebnitzern Mut gemacht:
Zitat - Ich gehe davon aus, daß der Anteil der Menschen in Westdeutschland ,
die so positiv denken, genauso hoch ist wie der Anteil der Menschen in
Ostdeutschland, der nichts, aber auch gar nichts mit Ausländerfeindlichkeit und
Rechtsextremismus im Sinn haben.
Schließlich erleben wir zur Zeit ein erstaunliches Maß an Selbstkritik der
deutschen Medien, auch derer, die allzuschnell ihr Urteil gefällt hatten. Ich
bin dafür dankbar aber ich bin auch überrascht, daß das möglich ist.
Presse-Schelte verbietet sich eigentlich ebenso wie Urteils-Schelte. Im Fall
Sebnitz war es jedoch notwendig, die Vorverurteilung einer ganzen Stadt zu
kritisieren und dagegen zu halten. Ich habe mich dabei um Differenzierung bemüht,
denn es gab, wie wir alle wissen, etliche Journalisten, die mit vielen
Fragezeichen berichtet und sich die Sache nicht leicht gemacht haben. daß die
Medien selbst den Fall zum Anlass nehmen, um über unsere
"Nachrichtenwelt" und ihre Gesetzmäßigkeiten zu reflektieren, ist
eine der wenigen guten Folgen des Falles Sebnitz.
Gestern schrieb der Tagesspiegel über die Mechanismen von Geschichten, die von
den Medien für wahr gehaltenwerden:
"Solche Mechanismen spielen sich oft im Unterbewusstsein ab. Je kurzatmiger
der Journalismus wird, desto brisanter wird das heimliche Gedächtnis der
Geschichten. Darin besteht nämlich ihr mythisches Moment: daß sie auf
verborgene Weise miteinander in Verbindung stehen. Und sie bleiben verborgen,
weil der Zwang zur Schnelligkeit, die Verlockung der Sensation, die Macht der
Gewohnheit und die Stimme des Glaubens den Nachrichtenfluss steuern."
Und auf den Fall Sebnitz bezogen schrieb das Blatt:
"Noch gefährlicher wird es, wenn - wie im Fall Sebnitz - ideologische
Rechtfertigungen für voreilige Behauptungen nachgeschoben werden, etwa die,
angesichts der vielen fremdenfeindlichen Gewalttaten in unserem Land habe man
die Schwimmbad-Erzählung leider für glaubhaft halten müssen. Im Umkehrschluss
bedeutet das: Wer Zweifel an der Darstellung von Josephs öffentlicher Ertränkung
hatte, der leugnet die fremdenfeindlichen Gewalttaten in unserem Land. Wie
schrieb doch der Leitartikler der "Zeit" vor sechs Jahren, als ein Mädchen
in Halle sich selbst ein Hakenkreuz in die Backe geritzt und sich dann als Oper
eines Neonazi-Überfalls ausgegeben hatte? "Nein, für Zweifel an jener
ersten Nachricht aus Halle gab es keinen Spielraum. Das Erschrecken bleibt, denn
noch in der Lüge steckt auch die Wahrheit" (Die Zeit). Ein kühner
Satz." Dem kann man kaum etwas hinzufügen. Niemand, der sich in dieser
Situation vor die Sebnitzer stellt, ist deshalb ein Verharmloser des rechten
Extremismus und einer dumpfen Ausländerfeindlichkeit, die es, wie wir wissen,
auch bei uns und auch in Sebnitz gibt. Niemand leugnet, daß es im Osten mehr
ausländerfeindliche Straftaten und teilweise andere Erscheinungsformen des
Hasses als in Westdeutschland gibt. Niemand darf aber auch übersehen, daß hier
die Ursachen teilweise andere sind, und daß deshalb die Rezepte dagegen, nach
denen wir suchen, auch andere sein müssen.
Eines jedoch dürfen wir nicht zulassen: daß sich in Deutschland nur diejenigen
als die besten Kämpfer gegen den Ausländerhass empfinden dürfen, die andere
am schnellsten des Ausländerhasses bezichtigen und mit Fingern auf andere
zeigen. Wir dürfen nicht zulassen daß, wie der Philosoph Odo Marquard in einem
ähnlichen Zusammenhang sagt, der Versuch unternommen wird, dem Tribunal zu
entkommen, indem man selbst zum Tribunal wird.
Ich glaube, daß die Vorgänge um Sebnitz uns die Auseinandersetzung mit der
Ausländerfeindlichkeit nicht gerade leichter gemacht haben. Aber vielleicht
haben sie uns allen geholfen, zu differenzieren, mit einander unsere
unterschiedlichen Erfahrungen auszutauschen und unsere unterschiedlichen
Probleme und Herausforderungen zu verstehen.
Eines darf nicht geschehen:
Daß sich die Westdeutschen jetzt als die guten Menschen sehen und die
Ostdeutschen als die schlechten - und auf diese Weise eine neue Mauer in
Deutschland errichten: Eine Mauer, die man nicht durf Mut und den Wusch nach
Einheit überwinden kann, weil sie auf Ablehnung und Verachtung beruht.
Es ist Schaden für Sebnitz entstanden. Wahrscheinlich sogar wirtschaftlicher
Schaden. Wir werden zusammen mit den Sebnitzern überlegen, wie wir dort helfen
können. Die Staatsregierung ist bereits im Gespräch mit Oberbürgermeister
Ruckh.
Stadt und Region haben auch einen Imageschaden erlitten, über dessen
Nachhaltigkeit wir noch wenig wissen. Wenn wir dort helfen können, werden wir
das ebenfalls tun. Nicht etwa in der Weise, daß wir etwas glänzend polieren,
was nicht glänzend ist. Sondern in der Weise, daß wir das wirkliche Sebnitz,
seine Bewohner und seine Landschaft, den Menschen näherbringen.
Damit sich jeder selbst sein BILD davon machen und sein Urteil darüber bilden
kann. Dieses Urteil wird kein Vorurteil, sondern ein gutes Urteil sein.
Der Fall des kleinen Joseph, dessen Schicksal uns jenseits aller anderen
Ereignisse und unabhängig vom endgültigen Ergebnis der Ermittlungen berühren muß,
kann sich zum Guten wenden, wenn alle das ihnen Mögliche dafür tun.