Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 3 / 6471
3. Wahlperiode


Antrag


der CDU-Fraktion


Thema: Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen Union


Der Landtag möge beschließen:

I.
1. Die im Juli 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten
Mindestkriterien, die die Beitrittsländer zur Europäischen Union erfüllen
müssen, sehen als politisches Kriterium das Vorhandensein stabiler
Institutionen vor, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und
Minderheitenschutz gewährleisten. Die Entrechtung, Enteignung und
Vertreibung von ganzen Bevölkerungsgruppen - seien sie sprachlich,
biologisch oder religiös definiert - ist mit dem Verständnis der
Europäischen Union als einer auf gemeinsamen Werten, vor allem den
universell geltenden Menschenrechten, beruhenden Rechtsgemeinschaft
unvereinbar. Die unter nationalsozialistischer oder sowjetischer Herrschaft
entstandenen Verordnungen (Dekrete) und Gesetze, die auf Entrechtung,
Enteignung und Vertreibung von Deutschen, Ungarn, Juden und anderen
ethnischen Gruppen zielen, sind in den meisten, jedoch nicht allen
europäischen Staaten aufgehoben worden.

2. Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Parlamente der
Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik und der Republiken
Polen und Slowenien alle auf die Entrechtung, Enteignung und Vertreibung von
Deutschen, Ungarn, Juden und anderen ethnischen Gruppen zielenden
Verordnungen (Dekrete) und Gesetze für von Anfang an ungültig erklären.

3. Das Europäische Parlament, der Deutsche Bundestag und die Parlamente der
anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen nach der festen
Überzeugung des Sächsischen Landtages auch weiterhin auf die
uneingeschränkte Achtung des politischen Kopenhagen-Kriteriums bestehen.
Alle EU-Beitrittsländer müssen vor dem Beitritt  diese Akte, die gegen die
Menschenrechte verstoßen, aus der Welt schaffen.

II.
Der Sächsische Landtag ersucht die Staatsregierung, sich im Bundesrat
gegenüber der Bundesregierung, der Europäischen Union und den
Beitrittsstaaten von diesen Grundsätzen leiten zu lassen.


Dresden, 14. Mai 2002


gez. Dr. Fritz Hähle MdL
und Fraktion



Begründung:

In den dreißiger und vierziger Jahren wurden in verschiedenen europäischen
Staaten schwere Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Völkermord begangen.
Während die Bundesrepublik Deutschland die rassistischen Unrechtsakte der
Nationalsozialisten für ungültig erklärt hat und andere Länder, insbesondere
nach dem Sturz des Kommunismus, ähnlich verfahren sind, haben einige Länder
Verordnungen (Dekrete) und Gesetze beibehalten, durch die die Entrechtung,
Enteignung und Vertreibung besonders von Deutschen (einschließlich der
deutschsprachigen Juden und der Staatsangehörigen des im 2. Weltkrieg
neutralen Liechtenstein) festgelegt wurden.

Das betrifft vor allem Dekrete des tschechoslowakischen Präsidenten Benes
und die jugoslawischen AVNOJ-Dekrete. Diese werden in diesen Staaten als
unverzichtbarer Bestandteil oder Grundlage der innerstaatlichen
Rechtsordnung und als Grundlage der Nachkriegsordnung in Europa angesehen.
Sie werden zum Beispiel bis heute vom Verfassungsgerichtshof der
Tschechischen Republik als Begründung für die fortgesetzte
Rechtsverweigerung für tschechische Staatsangehörige deutscher
Volkszugehörigkeit herangezogen. Die Aktualität dieser Auffassungen zeigt
sich auch in den jüngsten Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten
Zeman sowie des tschechischen Parlamentspräsidenten Klaus.

Staaten können so lange nicht in einer Union zusammenkommen, wie einer von
ihnen die Menschen des anderen als rechtlos erklärt. Die völlige Aufhebung
solcher Rechtsakte ist notwendig, damit das in Kopenhagen vereinbarte
Kriterium des Vorhandenseins stabiler Institutionen, die Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleisten,
als Voraussetzung für den Beitritt zur EU erfüllt ist.