Charta der deutschen Heimatvertriebenen
gegeben zu Stuttgart am 5. August 1950
Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen.
- Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags.
- Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes.
- Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes.
- Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas.
Die Völker der Welt sollen ihre
Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser
Zeit am schwersten Betroffenen empfinden.
Die Völker sollen handeln, wie es ihren
christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht.
Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal
der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist,
dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger
Leistung fordert.
Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten
Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut
und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.