Dr. Fritz Hähle MdL

 

Rede im Sächsischen Landtag zum Antrag der CDU-Fraktion “Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen Union”

 

 

 

 

Anrede,

 

mit unserem Antrag "Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen Union" begeben wir uns auf ein schwieriges Terrain, dessen bin ich mir bewußt.

 

Und daher richte ich am Anfang dieser Debatte eine Bitte an alle Mitglieder dieses hohen Hauses:

 

Lassen wir das bewußte Mißverstehen, daß unser Alltagsgeschäft oft prägt, bei diesem Tagesordnungspunkt einmal außen vor.

 

Es geht um Versöhnung. Wenn diese gelingen soll, hilft weder Rechthaberei noch Verdrängung, sondern allein Ehrlichkeit.

 

Wie können wir zu einer  dauerhaften Versöhnung mit unseren Nachbarstaaten gelangen angesichts des unendlichen Leides, das sich unsere Völker einander zugefügt haben?

 

Ich bin davon überzeugt, daß zwischen einzelnen Menschen, aber auch zwischen Völkern eine dauerhafte Aussöhnung nur gelingen kann, wenn wir beachten, daß Versöhnung  das Ende eines Weges ist, der mit dem Bekennen von Schuld und Versagen beginnt.

 

Es mag zwar bequem und daher verlockend erscheinen, den letzten Schritt vor dem ersten zu tun, ich fürchte aber, eine "Schwamm-drüber-Haltung” löst das Problem nicht, sondern deckt es höchstens zeitweise zu.

 

Es ist wie mit Dornen oder Splittern, die aus einer Wunde nicht entfernt werden. Mag sein die Splitter verkapseln sich und man kann damit leben.

 

Doch von Zeit zu Zeit schmerzt die Wunde wieder und erinnert daran, daß da noch etwas ist, das die endgültige Heilung verhindert.

 

Wenn wir heute mit unserem Antrag "Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen Union" unsere Nachbarstaaten mahnen, sich mit ihrer Vergangenheit auseinander zusetzen, so soll das dem Ziel dienen, den baldigen Beitritt der Tschechischen Republik zur EU zu ermöglichen und nicht, ihn womöglich zu verhindern.

 

Wir wollen Mißtrauen auf beiden Seiten abbauen, weil wir möchten, daß Tschechen und Deutsche im gemeinsamen Europa freundschaftlich und unbefangen miteinander leben können.

Auch wenn nach der offiziellen deutscher Lesart die Vermögensfrage offen ist, will wohl niemand die bestehende Eigentumsordnung wieder rückgängig machen, die nach Krieg und Vertreibung entstanden ist:

 

Unser Antrag will das nicht, die politischen Parteien in Deutschland wollen das nicht und nach meiner festen Überzeugung auch die deutschen Vertriebenen nicht!

 

Ich erinnere an die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950. Darin heißt es:

 

" Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken  an das unendliche Leid, welches insbesondere das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.

 

Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können."

 

Und ich weiß um die vielfältigen Projekte und das Engagement, die gerade die Vertriebenen und ihre Nachkommen für ihre alte Heimat leisten.

 

Ich kenne die bewegenden Erzählungen etwa von unserem Kollegen Werner Hubrich, mit welcher Dankbarkeit dieses Engagement von den heutigen Bewohnern der alten Heimat angenommen werden.

 

Da geschieht bereits Versöhnung - Versöhnung zwischen den unmittelbar Betroffenen, und auf die kommt es an.

 

Wußten Sie schon, daß etwa der Bundesvorsitzende der Karpatendeutschen Landsmannschaft, der frühere Baden-Württembergische Landtagsabgeordnete Oskar Marczy (F.D.P.) inzwischen Ehrenbürger seiner slowakischen Heimatstadt Kesmark ist? 

 

Und das ist nur ein Beispiel von vielen. Auf der zwischenmenschlichen Ebene sind wir also mit der Versöhnung schon viel weiter als uns die Presseschlagzeilen der letzten Monate glauben machen wollen.

 

Wie schwer und langwierig die Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit ist, das sehen wir bei uns selbst.

 

55 Jahre haben wir gebraucht, bis die Zwangsarbeiter der NS-Zeit endlich eine Entschädigung erhalten. Wahrlich kein Ruhmesblatt!

 

Die Wehrmachtsausstellung erhitzt noch heute die Gemüter. Und was die Aufarbeitung der SED-Diktatur bei uns angeht, so werde ich das Gefühl nicht los, daß derzeit die "Schwamm-drüber-Methode" leider Oberwasser hat.

 

Wir sollten uns daher hüten, hochmütig auf andere zu zeigen, zumal in unseren Nachbarländern ebenso wie bei uns in den neuen Bundesländern erst nach dem Zusammenbruch des Kommunismus über das Thema Vertreibung offen gesprochen werden durfte. Aufarbeitung braucht Zeit.

 

Ungeachtet dessen hat die EU in Kopenhagen eindeutige Kriterien aufgestellt, die ein EU-Mitgliedstaat erfüllen muß.

 

Danach müssen Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz gewährleistet sein.

 

Insofern sind diejenigen Dekrete und Gesetze, die auf die Entrechtung, Enteignung und Vertreibung von ganzen Bevölkerungsgruppen gerichtet waren - und das waren hauptsächlich Deutsche und Ungarn - mit dem Verständnis der Europäischen Union als einer auf gemeinsamen Werten, vor allem auf den universell geltenden Menschenrechten beruhenden Rechtsgemeinschaft, unvereinbar.

 

Sie müssen daher nach unserer festen Überzeugung im Zuge des EU-Beitritts aus der Welt geschafft werden.

 

Als sich vor wenigen Jahren auf dem Balkan ähnliche Dinge ereigneten, stand dies für die Völkergemeinschaft auch außer Frage.

 

Wir stehen mit dieser Forderung im Einklang mit dem Europäischen Parlament, das bereits am 15. April 1999 ähnliches beschlossen hat.  (Entschließung zum Bericht der Kommission über die Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem Weg zum Beitritt /Bericht von Carnero Gonzalez, Nr. A4-0157/99 Ziffer 7).

 

Auch der österreichische Nationalrat und der Bayrischer Landtag haben sich ähnlich geäußert.

 

Vergangenen Montag war in der DNN und der Leipziger Volkszeitung zu lesen, daß auch der tschechische Präsident Havel für die Aufhebung der Benes-Dekrete eintritt.

 

Auch wenn diese Rechtssätze als erloschenes Recht bzw. Unrecht bezeichnet  werden, worüber sich die Juristen streiten, so stellen sie politisch die schon erwähnten Dornen oder Splitter dar, die bis heute schmerzen.

Und in der Rechtspraxis der Tschechischen Republik spielen sie eben leider auch noch heute – trotz gegenseitiger Beteuerungen - eine Rolle.

 

Der schmerzhafteste Splitter ist das Amnestiegesetz vom 8. Mai 1946.

 

Dessen § 1 lautet: "Eine Handlung, welche nach geltenden Vorschriften eine gerichtliche Straftat begründet, ist nicht strafbar, wenn es zu ihr kam in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 aufgrund des Wiedererkämpfens der Freiheit der Tschechen und Slowaken oder der Ausdruck der Sehnsucht nach einer gerechten Vergeltung für Taten der Okkupanten und ihrer Helfershelfer war."

 

Nach diesem Gesetz wurde tausendfacher Mord, Vergewaltigung und Raub für nicht strafbar erklärt.

 

Es schützte vor allem diejenigen Täter vor einer Strafverfolgung , deren Taten begangen wurden zwischen Anfang Mai und Ende Oktober 1945, also in der Zeit als die Deutschen in der Tschechoslowakei vogelfrei waren und in der zahllose Verbrechen  an Männern, Frauen und Kindern verübt wurden.

Sicherlich können diese Taten nicht ungeschehen gemacht werden.

 

Der bleibende Schmerz der Angehörigen und Nachkommen besteht aber darin, daß durch dieses Gesetz bis heute diese Taten offiziell als nicht strafbar und damit als rechtmäßig angesehen werden, daß seitens der Rechtsordnung nicht anerkannt wird, daß es sich auch hier in den allermeisten Fällen um unschuldige Opfer von Verbrechen gehandelt hat, die im Zuge des von den Nationalsozialisten entfachten Krieges leider millionenfach geschehen sind.

 

Diese Verbrechen waren Unrecht und bleiben es. Dies so deutlich zu bekennen, wäre ein ganz entscheidender Schritt zur dauerhaften Versöhnung, die auch die alten Narben in den Herzen der Betroffenen heilen würde. 

 

Und um im Bild fortzufahren: Wir müssen allerdings behutsam vorgehen, wenn wir den Splitter entfernen, der vor langer Zeit tief ins Fleisch eingedrungen ist.

 

Behutsam, um keine vermeidbaren neuen Verletzungen hervorzurufen. Ganz ohne wird es freilich nicht gehen und der sich anschließende Prozeß wird seine Zeit brauchen.

 

Entscheidend wird aber die Einsicht sein, daß dieser Eingriff unvermeidbar ist, wenn man die Zukunft ohne diese drückende Last erleben will.

 

Ich habe die Hoffnung, daß auch diese Debatte einen Schritt zu dieser Einsicht beiträgt.

 

Das Unrecht der Vertreibung darf als Unrecht nicht im europäischen Rechts- und Werteraum stehen bleiben.

 

Meine Damen und Herren, ich weiß unser Antrag enthält deutliche Worte.

 

Wir stellen diesen Antrag, weil wir überzeugt sind, daß nur auf diese Weise eine dauerhafte Aussöhnung mit unseren Nachbarn möglich ist. Daß wir diese Versöhnung aufrichtig wollen, daran soll kein Zweifel bestehen.

 

Unser Antrag enthält kein Junktim zwischen Aufhebung der Dekrete und Gesetze und der Zustimmung zum EU-Beitritt unserer Nachbarn.

 

 

Gleichwohl bringen wir deutlich zum Ausdruck, daß die genannten Dekrete und Gesetze nach unserer Überzeugung mit dem politischen Kopenhagen-Kriterium nicht vereinbar sind.

 

Es hilft nicht weiter, dies nur hinter vorgehaltener Hand zu sagen, weil man die Unannehmlichkeiten scheut, die offizielle Äußerungen mit sich bringen.

 

Ich meine, unter guten Nachbarn darf, ja muß man sich reinen Wein einschenken.

 

Die Beitrittsbedingungen zur EU sind klar definiert. Es kann hier nicht mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen werden.

 

Das Rechtssystem der EU kennt keine kollektive Schuld, sondern nur individuelle Verantwortung.

 

So sieht es auch der tschechische Präsident Vaclav Havel. Insofern besteht die berechtigte Hoffnung, daß unser Antrag zur Wahrheit, Klarheit und zur Versöhnung beiträgt.