Dr. Fritz Hähle MdL
Rede im Sächsischen
Landtag zum Antrag der CDU-Fraktion “Menschenrechte und Erweiterung der
Europäischen Union”
Anrede,
mit
unserem Antrag "Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen
Union" begeben wir uns auf ein schwieriges Terrain, dessen bin ich mir
bewußt.
Und daher
richte ich am Anfang dieser Debatte eine Bitte an alle Mitglieder dieses hohen
Hauses:
Lassen
wir das bewußte Mißverstehen, daß unser Alltagsgeschäft oft prägt, bei diesem
Tagesordnungspunkt einmal außen vor.
Es geht
um Versöhnung. Wenn diese gelingen soll, hilft weder Rechthaberei noch
Verdrängung, sondern allein Ehrlichkeit.
Wie
können wir zu einer dauerhaften Versöhnung
mit unseren Nachbarstaaten gelangen angesichts des unendlichen Leides, das sich
unsere Völker einander zugefügt haben?
Ich bin
davon überzeugt, daß zwischen einzelnen Menschen, aber auch zwischen Völkern
eine dauerhafte Aussöhnung nur gelingen kann, wenn wir beachten, daß
Versöhnung das Ende eines Weges ist,
der mit dem Bekennen von Schuld und Versagen beginnt.
Es mag
zwar bequem und daher verlockend erscheinen, den letzten Schritt vor dem ersten
zu tun, ich fürchte aber, eine "Schwamm-drüber-Haltung” löst das Problem
nicht, sondern deckt es höchstens zeitweise zu.
Es ist
wie mit Dornen oder Splittern, die aus einer Wunde nicht entfernt werden. Mag
sein die Splitter verkapseln sich und man kann damit leben.
Doch von
Zeit zu Zeit schmerzt die Wunde wieder und erinnert daran, daß da noch etwas
ist, das die endgültige Heilung verhindert.
Wenn wir
heute mit unserem Antrag "Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen
Union" unsere Nachbarstaaten mahnen, sich mit ihrer Vergangenheit auseinander
zusetzen, so soll das dem Ziel dienen, den baldigen Beitritt der Tschechischen
Republik zur EU zu ermöglichen und nicht, ihn womöglich zu verhindern.
Wir
wollen Mißtrauen auf beiden Seiten abbauen, weil wir möchten, daß Tschechen und
Deutsche im gemeinsamen Europa freundschaftlich und unbefangen miteinander
leben können.
Auch wenn
nach der offiziellen deutscher Lesart die Vermögensfrage offen ist, will wohl
niemand die bestehende Eigentumsordnung wieder rückgängig machen, die nach
Krieg und Vertreibung entstanden ist:
Unser
Antrag will das nicht, die politischen Parteien in Deutschland wollen das nicht
und nach meiner festen Überzeugung auch die deutschen Vertriebenen nicht!
Ich
erinnere an die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950. Darin heißt
es:
"
Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß
ist uns ernst und heilig im Gedenken an
das unendliche Leid, welches insbesondere das letzte Jahrzehnt über die
Menschheit gebracht hat.
Wir
werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung
eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang
leben können."
Und ich
weiß um die vielfältigen Projekte und das Engagement, die gerade die Vertriebenen
und ihre Nachkommen für ihre alte Heimat leisten.
Ich kenne
die bewegenden Erzählungen etwa von unserem Kollegen Werner Hubrich, mit
welcher Dankbarkeit dieses Engagement von den heutigen Bewohnern der alten
Heimat angenommen werden.
Da geschieht
bereits Versöhnung - Versöhnung zwischen den unmittelbar Betroffenen, und auf
die kommt es an.
Wußten
Sie schon, daß etwa der Bundesvorsitzende der Karpatendeutschen
Landsmannschaft, der frühere Baden-Württembergische Landtagsabgeordnete Oskar
Marczy (F.D.P.) inzwischen Ehrenbürger seiner slowakischen Heimatstadt Kesmark
ist?
Und das
ist nur ein Beispiel von vielen. Auf der zwischenmenschlichen Ebene sind wir
also mit der Versöhnung schon viel weiter als uns die Presseschlagzeilen der letzten
Monate glauben machen wollen.
Wie
schwer und langwierig die Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit ist, das sehen
wir bei uns selbst.
55 Jahre
haben wir gebraucht, bis die Zwangsarbeiter der NS-Zeit endlich eine
Entschädigung erhalten. Wahrlich kein Ruhmesblatt!
Die
Wehrmachtsausstellung erhitzt noch heute die Gemüter. Und was die Aufarbeitung
der SED-Diktatur bei uns angeht, so werde ich das Gefühl nicht los, daß derzeit
die "Schwamm-drüber-Methode" leider Oberwasser hat.
Wir
sollten uns daher hüten, hochmütig auf andere zu zeigen, zumal in unseren
Nachbarländern ebenso wie bei uns in den neuen Bundesländern erst nach dem Zusammenbruch
des Kommunismus über das Thema Vertreibung offen gesprochen werden durfte.
Aufarbeitung braucht Zeit.
Ungeachtet
dessen hat die EU in Kopenhagen eindeutige Kriterien aufgestellt, die ein
EU-Mitgliedstaat erfüllen muß.
Danach
müssen Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz
gewährleistet sein.
Insofern
sind diejenigen Dekrete und Gesetze, die auf die Entrechtung, Enteignung und
Vertreibung von ganzen Bevölkerungsgruppen gerichtet waren - und das waren
hauptsächlich Deutsche und Ungarn - mit dem Verständnis der Europäischen Union
als einer auf gemeinsamen Werten, vor allem auf den universell geltenden
Menschenrechten beruhenden Rechtsgemeinschaft, unvereinbar.
Sie
müssen daher nach unserer festen Überzeugung im Zuge des EU-Beitritts aus der
Welt geschafft werden.
Als sich
vor wenigen Jahren auf dem Balkan ähnliche Dinge ereigneten, stand dies für die
Völkergemeinschaft auch außer Frage.
Wir
stehen mit dieser Forderung im Einklang mit dem Europäischen Parlament, das
bereits am 15. April 1999 ähnliches beschlossen hat. (Entschließung zum Bericht der Kommission über die Fortschritte
der Tschechischen Republik auf dem Weg zum Beitritt /Bericht von Carnero
Gonzalez, Nr. A4-0157/99 Ziffer 7).
Auch der
österreichische Nationalrat und der Bayrischer Landtag haben sich ähnlich
geäußert.
Vergangenen
Montag war in der DNN und der Leipziger Volkszeitung zu lesen, daß auch der
tschechische Präsident Havel für die Aufhebung der Benes-Dekrete eintritt.
Auch wenn
diese Rechtssätze als erloschenes Recht bzw. Unrecht bezeichnet werden, worüber sich die Juristen streiten,
so stellen sie politisch die schon erwähnten Dornen oder Splitter dar, die bis
heute schmerzen.
Und in
der Rechtspraxis der Tschechischen Republik spielen sie eben leider auch noch
heute – trotz gegenseitiger Beteuerungen - eine Rolle.
Der schmerzhafteste
Splitter ist das Amnestiegesetz vom 8. Mai 1946.
Dessen §
1 lautet: "Eine Handlung, welche nach geltenden Vorschriften eine
gerichtliche Straftat begründet, ist nicht strafbar, wenn es zu ihr kam in der
Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 aufgrund des
Wiedererkämpfens der Freiheit der Tschechen und Slowaken oder der Ausdruck der
Sehnsucht nach einer gerechten Vergeltung für Taten der Okkupanten und ihrer
Helfershelfer war."
Nach
diesem Gesetz wurde tausendfacher Mord, Vergewaltigung und Raub für nicht
strafbar erklärt.
Es
schützte vor allem diejenigen Täter vor einer Strafverfolgung , deren Taten
begangen wurden zwischen Anfang Mai und Ende Oktober 1945, also in der Zeit als
die Deutschen in der Tschechoslowakei vogelfrei waren und in der zahllose
Verbrechen an Männern, Frauen und
Kindern verübt wurden.
Sicherlich
können diese Taten nicht ungeschehen gemacht werden.
Der
bleibende Schmerz der Angehörigen und Nachkommen besteht aber darin, daß durch
dieses Gesetz bis heute diese Taten offiziell als nicht strafbar und damit als
rechtmäßig angesehen werden, daß seitens der Rechtsordnung nicht anerkannt
wird, daß es sich auch hier in den allermeisten Fällen um unschuldige Opfer von
Verbrechen gehandelt hat, die im Zuge des von den Nationalsozialisten
entfachten Krieges leider millionenfach geschehen sind.
Diese
Verbrechen waren Unrecht und bleiben es. Dies so deutlich zu bekennen, wäre ein
ganz entscheidender Schritt zur dauerhaften Versöhnung, die auch die alten
Narben in den Herzen der Betroffenen heilen würde.
Und um im
Bild fortzufahren: Wir müssen allerdings behutsam vorgehen, wenn wir den
Splitter entfernen, der vor langer Zeit tief ins Fleisch eingedrungen ist.
Behutsam,
um keine vermeidbaren neuen Verletzungen hervorzurufen. Ganz ohne wird es
freilich nicht gehen und der sich anschließende Prozeß wird seine Zeit
brauchen.
Entscheidend
wird aber die Einsicht sein, daß dieser Eingriff unvermeidbar ist, wenn man die
Zukunft ohne diese drückende Last erleben will.
Ich habe
die Hoffnung, daß auch diese Debatte einen Schritt zu dieser Einsicht beiträgt.
Das
Unrecht der Vertreibung darf als Unrecht nicht im europäischen Rechts- und
Werteraum stehen bleiben.
Meine
Damen und Herren, ich weiß unser Antrag enthält deutliche Worte.
Wir
stellen diesen Antrag, weil wir überzeugt sind, daß nur auf diese Weise eine
dauerhafte Aussöhnung mit unseren Nachbarn möglich ist. Daß wir diese Versöhnung
aufrichtig wollen, daran soll kein Zweifel bestehen.
Unser Antrag
enthält kein Junktim zwischen Aufhebung der Dekrete und Gesetze und der
Zustimmung zum EU-Beitritt unserer Nachbarn.
Gleichwohl
bringen wir deutlich zum Ausdruck, daß die genannten Dekrete und Gesetze nach
unserer Überzeugung mit dem politischen Kopenhagen-Kriterium nicht vereinbar
sind.
Es hilft
nicht weiter, dies nur hinter vorgehaltener Hand zu sagen, weil man die
Unannehmlichkeiten scheut, die offizielle Äußerungen mit sich bringen.
Ich
meine, unter guten Nachbarn darf, ja muß man sich reinen Wein einschenken.
Die
Beitrittsbedingungen zur EU sind klar definiert. Es kann hier nicht mit
unterschiedlichen Maßstäben gemessen werden.
Das
Rechtssystem der EU kennt keine kollektive Schuld, sondern nur individuelle
Verantwortung.
So sieht
es auch der tschechische Präsident Vaclav Havel. Insofern besteht die
berechtigte Hoffnung, daß unser Antrag zur Wahrheit, Klarheit und zur
Versöhnung beiträgt.