Schlußwort des Abg. Volker Schimpff (CDU) in der Aussprache zum Antrag der CDU-Fraktion 3/6471 „Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen Union“ in der 66. Sitzung des 3. Sächsischen Landtages am 14. Juni 2002

 

 

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

 

wenn ich zum Abschluß dieser Debatte das Wort ergreife, so nicht, weil es noch notwendig wäre, den Antrag „Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen Union“ noch einmal zur Annahme zu empfehlen. Die eindringlichen Worte von Fritz Hähle sollten dafür bereits ausreichend gewesen sein.

 

Ich will Sie vielmehr daran erinnern, daß der Sächsische Landtag mit seinem Beschluß auch ein Signal aussendet, daß Menschenrechte und europäische Grundsätze unteilbar sind, und daß dieses Signal über Sachsen hinaus zu vernehmen sein wird.

 

Wir geben der deutschen Bundesregierung ein Signal, ihrer Verantwortung als Regierung des deutschen Nationalstaates gerecht zu werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat vorgestern die Bundesregierung aufgefordert, „auf die Tschechische Republik einzuwirken“, daß diese noch vor dem EU-Beitritt „das Unrecht eines Teils der Benesch-Dekrete einbekennt“, welche „Rechtsgrundlage für die Vertreibung der Deutschen und Ungarn“ gewesen „und mit den Menschenrechten und damit auch mit der EU-Gesetzgebung unvereinbar“ seien, und das tschechische Parlament „formell den Beschluß faßt, diese diskriminierenden Teile aus dem tschechischen Rechtsbestand zu entfernen“.[1] Das waren allerdings die  Landeshauptleute Österreichs und die österreichische Bundesregierung. Unser Antrag ist ein Signal im gleichen Sinne.

 

Er ist darüber hinaus ein Signal an unsere Nachbarn, über die Folgen nachzudenken. Was wäre denn, wenn einige der Beitrittsländer mit den Unrechts-Dekreten in die Europäische Union kämen?

 

Erstens geriete ihre Rechtsordnung in Konflikt mit dem in der Union geltenden Recht. Die diskriminierten Volksgruppen würden klagen, manche Vertriebene würden klagen, ehemalige Zwangsarbeiter würden klagen. Ist es nicht einfacher und ehrbarer, die Rechtsordnung selbst zu ändern, als sie fallweise anfechten und Stück für Stück aufheben zu lassen? Ich sage es ganz deutlich: Mit den Benesch-, Bierut- und AVNOJ-Dekreten kann man sicherlich der EU beitreten – aber bewahren kann man sie in der Europäischen Union nicht!

 

Zweitens käme aber so ein Sprengsatz in die auf gemeinsamen Werten beruhende Rechtsgemeinschaft, die unsere Europäische Union ist. Der erweiterten Union drohte eine Zerstörung von innen.

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für uns ist die Osterweiterung ein europapolitischer Imperativ.[2] Wir wollen die Erweiterung - und wir wollen sie jetzt![3] Und deshalb wollen wir diese Sprengsätze nicht – weder auf dem Weg unserer Nachbarn in die Europäische Union noch in der Entwicklung der Union und der Festigung ihres Zusammenhaltes. Wer dies gefährdet, weil er sich von den Verbrechen der Vergangenheit nicht lösen will, handelt nicht nur unmoralisch, sondern auch nicht im Geiste guter Nachbarschaft.

 

Deshalb müssen – unter nahezu jedem Aspekt des Problems – die menschenrechtswidrigen Akte von 1945 aus der Welt geschafft werden - vor dem Beitritt. Die europäischen Grundsätze, zu denen das Recht auf die Heimat gehört, sollen überall in Europa verinnerlicht und angewandt werden. Nur so funktioniert ein vereintes Europa.

 

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag 3/6471.



[1] Landeshauptleute gegen Benevs-Dekrete, F.A.Z. vom 13. Juni 2002

[2] Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 2/32, S. 2294

[3] Sächsischer Landtag, Plenarprotokoll 3/36 , S. 2572