Stellungnahme der Staatsregierung

 

Antrag der CDU-Fraktion

Drs.-Nr. 3/6471

Thema: „Menschenrechte und Erweiterung der Europäischen Union“

 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

 

zu dem o.g. Antrag (...) nehme ich namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung wie folgt Stellung :

 

Die Staatsregierung setzt sich für einen unbefangenen Dialog über die Nachkriegsereignisse und über ihre politisch-moralischen Bewertungen ein und zählt dies zu den eigenen moralischen Ansprüchen, die eine moderne Demokratie an sich selbst und die Wertegemeinschaft der EU stellen sollte.

Sie bedauert die Art und Weise, in der von tschechischer Seite in den letzen Monaten die Diskussion über die Vertreibungsdekrete geführt wird, sehr. Äußerungen, die in zynischer Weise Stellung zum Schicksal der Sudetendeutschen nach dem Krieg nehmen, hält sie für inakzeptabel und in diesem Zusammenhang nicht hilfreich. Der Beschluss des tschechischen Parlaments, die Vertreibungsdekrete nicht für ungültig zu erklären, macht deutlich, dass die Benes-Dekrete nicht Vergangenheit sind, sondern die gute Nachbarschaft zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik und damit auch Europa belasten. Der offene und vorurteilslose Dialog ist die Voraussetzung für eine gute Nachbarschaft. Die Staatsregierung würde es daher sehr begrüßen, wenn die tschechische Politik nach dem Wahlkampf zu einer sachlichen Information der Bevölkerung zurückfinden und damit die Möglichkeit schaffen würde, die Benes-Dekrete zurückzunehmen. Die Staatsregierung unterstützt das Anliegen, dass die im Antrag genannten Dekrete und Verordnungen im Zuge des Beitrittsprozesses zur Europäischen Union aus der Welt geschafft werden.

 

Die gegenwärtige politische Diskussion krankt nach Auffassung der Staatsregierung daran, dass politisch-moralische und rechtliche Aspekte - teils bewusst, teils unbewusst - vermengt werden, insbesondere im Hinblick auf die EU-Tauglichkeit Tschechiens.

 

Die Staatsregierung unterstützt die Beitrittsbernühungen der Tschechischen Republik mit Nachdruck und ist überzeugt, dass ein Abschluss der Verhandlungen zum Ende des Jahres gelingen kann .

Die Beitrittsländer müssen für einen Beitritt zur EU sowohl die vom Europäischen Rat im  Juni 1993 in Kopenhagen festgelegten Kriterien, darunter auch Anforderungen an politische Voraussetzungen wie die Beachtung der Menschen~ und Minderheitenrechte, als auch das EU-Recht erfüllen. Die Staatsregierung ist deshalb der Auffassung, dass die Benes-Dekrete aus rechtlichen Gründen aufgehoben werden müssen, sofern noch heute diskriminierende Wirkungen von Ihnen ausgehen.

 

Gegenstand der rechtlichen Betrachtung im Hinblick auf die Erweiterung der EU sind die Rechtsnormen zur Vertreibung, Entrechtung und Enteignung von Bevölkerungsgruppen, die in einigen heutigen Staaten Mittel- und Osteuropas in den Nachkriegsjahren verabschiedet wurden. Diese sind Unrecht, stehen im Widerspruch zum Völkerrecht, gelten aber  gleichwohl formell fort.

Für die Vorgängerstaaten der Tschechischen Republik sind dies die Dekrete des Präsidenten Benes Nr. 5, 12, 33, und 108 aus den Jahren 1945/46 (sog. „Benes-Dekrete“) sowie das „Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Handlungen die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen“ (vom 8.5.1946 - sog. „Amnestie-Gesetz“). Für Jugoslawien ist dies der Beschluss des „Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens“ vom 21.11.1944  „über den Übergang von Feindvermögen in das Eigentum des Staates, über die staatliche Verwaltung des Vermögens abwesender Personen und die Sequestration des Vermögens, das von den Besatzungsbehörden zwangsveräußert wurde“ (sog.  „AVNOJ-Bestimmungen“).

 

Für die Beurteilung einer rechtlichen Beitrittsfähigkeit kommt es deshalb auf an, ob frühere, aber fortbestehende Vorschriften dergestalt fortwirken, dass sie heute noch Rechtsverstöße darstellen.

Nach Ansicht der Staatsregierung  müssen die Vertreibungsdekrete auch aus politischen Gründen aufgehoben werden, weil sie gegen den Geist der Kopenhagener Erklärung verstoßen.

 

Die Staatsregierung wird sich von diesen Grundsätzen in ihrem weiteren Handeln gegenüber der Bundesregierung, der Europäischen Union und den Beitrittskandidaten leiten 1assen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stanislaw Tillich